Saupacker vom Erzgebirgsblick


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Chip-Kennzeichnung

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Chipkennzeichnung von Hunden -
die Lüge der Tierärzte

07.06.2010



Die Bundestierärztekammer verbreitete
- leider ohne jede Erklärung zur rechtlichen
Unwirksamkeit dieser Vorlage -
einen Beschluss vom 21. Oktober 2009 an Ihre Mitglieder.
Hundebesitzer liefen bei ihrem eigenen Tierarzt
(im Vertrauen auf diese juristisch zwar perfekte,
aber unwirksame Verlautbarung der Tierärztekammer)
unbewusst in die Kostenfalle,
indem sie also bei Ihrem Tierarzt
mehr als 15,00 Euro für die Chipeinbringung bezahlt haben.

Dieser Beschluss hat rechtlich in
Deutschland KEINERLEI Gesetzeskraft.


Auf Grund unserer Anfragen musste die
Bundestierärztekammer zugeben,
dass es es keinerlei gesetzliche Regelung oder Bestimmung gibt,
die besagt,
dass die Transpondereinbringung/Chippung
eines Hundes/Welpen eine zwingende tierärztliche Leistung
oder gar ein chirurgischer Eingriff sei.

Hier regierte wohl nur der Wunsch nach Sicherung
einer Einnahmequelle der Interessenvertretung der Tierärzte
als die gesetzliche Realität.
Wir haben die Bundestierärztekammer und die
fehlgeleiteten Tierärzte wieder auf den
Boden der gesetzlich relevanten Tatsachen zurückgeholt.


In unserem ausführlichen Bericht hier:

sowie in der kommenden Verbandszeitung erfahren
Sie alles weitere. Es steht Ihnen als Tierhalter also frei,
Ihre Welpen bei der Wurfabnahme von
einem befähigten Zuchtwart, sonstige Hunde
bei der Ausstellung/Prüfung/Gutachten
von den befähigten Gutachtern, Zuchtschaurichtern
usw. chippen zu lassen.
Unser Richtregelpreis liegt dafür pro Hund bei 15,00 Euro!




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