Saupacker vom Erzgebirgsblick


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Wesenstest

Nachdenkliches



Wesenstest für gefährliche Personen


Gefährliche Personen sind Personen,
die durch Ihren Berufsstand und/oder ihre Veranlagung
eine potentielle
Gefährdung der Bevölkerung darstellen.


Gefährlich Personen sind demzufolge:
Anlage 1 :
Politiker

Anlage 2:
Deren Angehörige, Freunde und Bekannten
und alle, die auf Personen
der Anlage 1 Einfluss ausüben könnten.

Anlage 3:
Politikstudenten,
sowie alle Personen,
die durch Geschwätzigkeit oder Besserwisserei
aufgefallen sind.

Frage:
Warum kein Wesenstest für alle Personen?
Stellt das nicht eine Ungleichbehandlung
oben genannter Personenkreise dar?
Antwort:
In jüngster Vergangenheit hat sich gezeigt,
dass oben genannten Personen,
besonders Personen der Anlage 1
eine potentielle Gefährdung darstellen.
Durch die in jüngster Vergangenheit vorgekommenen
"Verordnungsunfälle",
ausgelöst durch blinden Aktionismus
von Personen der Anlage 1,
sind bereits breite Bevölkerungsgruppen
sowie deren Haustiere zu Schaden gekommen
und mussten teilweise tiefe Einschnitte
in ihr Privatleben hinnehmen.
Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt,
oben genannte Personen
als besonders gefährlich einzustufen.
Personen der Anlage 2 sind potentiell gefährlich,
weil sie Einfluss auf Personen der
Anlage 1 nehmen könnten, bzw. von diesen
beeinflusst werden könnten.
Von Personen der Anlage 3 ist anzunehmen,
dass sie die Politikerlaufbahn einschlagen
und deswegen sind auch sie eine potentielle Gefahr
für die Bevölkerung.

Da Politiker
die Geschicke des Volkes lenken sollen,
sind für Personen,
die diese Laufbahn einschlagen,
folgende Charaktereigenschaften
unabdingbar:

- Hohe Reizschwelle

- Besonnenes Verhalten auch in Stresssituationen

- kein Hang zu blindem Aktionismus und Verordnungswut

Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt,
dass die amtierenden Volksvertreter diese Eigenschaften
oft nicht aufweisen,
weswegen breite Bevölkerungsschichte
mit Verordnungen überzogen
und in ihrem Privatleben stark eingeschränkt wurden.
Zum Test selbst, es sollen Reizbarkeit und Belastbarkeit
der Testpersonen getestet werden,
hierfür wird ein 3teiligerer Test vorgeschlagen.

Teil 1

Die Testperson wird , am besten am Samstagabend,
zu einer Talkshow eingeladen,
es sollen möglichst provokante Themen behandelt werden.
Die Testperson erhält auf keinen Fall
die Möglichkeit sich zu äussern.
Sollte es ihr doch mal gelingen etwas zu sagen,
sollte ihr sofort ins Wort gefallen
oder es sollte ignoriert werden.
Die Testperson darf auf keinen Fall agressiv reagieren,
wie zum Beispiel Gesichtsfarbe ändern ( rot werden)
schreien oder gar wütend aus dem Studio stampfen.
Wenn agressives Verhalten wie zum Beispiel
Schreien zu beobachten ist,
soll die Testperson erneut provoziert werden,
z. B. Grimassen schneiden, in den Bauch pieken,
um zu testen, ob es bei der verbalen Agression bleibt
oder ob die Testperson auch noch handgreiflich wird.
Danach folgt eine mehrstündige Pause.
Die Testperson darf nach Hause gehen
und schlafen.


Teil 2

Mitten in der Nacht
werden dann 3-4 Einbrecher
(Typ gewaltbereite Randgruppe)
die Wohnung stürmen,
die Testperson sollte auf Aufforderung freundlich
lächelnd sämtliche Wertgegenstände
herausgeben und auch bereitwillig
die Geheimnummer der EC-Karte sagen.
Übertriebene Ängstlichkeit ist unerwünscht,
sollte aber nicht zum Nichtbestehen des Tests führen.
Erlaubt ist den Einbrechern Kaffe
oder Tee, sowie eine kleine Malzeit anzubieten.
Wenn die Testperson die Polizei ruft,
nachdem die Einbrecher gegangen sind,
sollte sich das nicht nachteilig auf das Testergebnis auswirken,
vorrausgesetzt die Testperson schildert
die Vorfälle ruhig und ohne Übertreibungen.
Jetzt darf die Testperson
weiterschlafen.

Teil 3

Am besten Sonntagnachmittag.
Die Testperson befindet sich auf einem Spaziergang
mit nahen Familienangehörigen oder Freund/Freundin.
In einer verlassenen Gegend
springen plötzlich 3-4 Angreifer
(Typ, gewaltbereite soziale Randgruppe)
auf die Begleiter der Testperson zu.
Die Testperson darf auf keinen Fall agressiv reagieren,
zum Beispiel Schreien oder gar auf die Angreifer losgehen,
auch übertriebene Ängstlichkeit ist unerwünscht.
Erlaubt ist,
ruhig mit den Angreifern sprechen,
evtl. Schokolade, Bonbons oder Zigaretten verteilen,
oder auch einfach lächelnd weiterzugehen,
während Familie/Freunde
bereits auf dem Boden liegen.

Sollte der Test nicht bestanden werden,
ist wie folgt zu verfahren:
Personen der Anlage 1
müssen alle Ämter niederlegen
und dürfen in der Öffentlichkeit nicht mehr sprechen
oder auf eine andere Art
irgendwie aktiv werden oder sich mitteilen.
(In schweren Fällen ist über eine
lebenslange Sicherheitsverwahrung nachzudenken)
Um dies sicherzustellen,
sind diese Personen nur noch geknebelt
und an einer 2 Meter langen Kette
von einer zuverlässigen Person auszuführen.
In der Wohnung dürfen diese Personen nur noch sprechen,
wenn sichergestellt ist,
dass nichts nach aussen dringt.
Dieser Nachweis ist von den Personen zu erbringen.
Personen der Anlage 2,
die den Test nicht bestehen
müssen sofort jeden Kontakt mit den
verwandten oder bekannten Personen
der Anlage 1 einstellen,
da schädliche Einflüsse nicht ausgeschlossen
werden können.
Personen der Anlage 3
dürfen bei Nichtbestehen des Tests
lebenslang keine politischen Ämter
übernehmen und auch keine Vorstandstätigkeit
in anderen Gremien oder Vereinen.


Quelle unbekannt

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