Saupacker vom Erzgebirgsblick


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Zuchtwart

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Bestellter Zuchtwart und Rassebetreuer
Hauptzuchtwart für Molosser und Riesenrassen


Am 25.10.2009 habe ich meine Weiterbildung
zum Zuchtwart mit den geforderten Prüfungen abgelegt
und bin jetzt offiziell geprüfter Sachkundiger,
bestellter Zuchtwart und Rassebetreuer der Saupacker
sowie anderer Molosser und der Germanischen Bärenhunde im IHV.
Die Ausbildung beinhaltete allgemeine Fragen zur Hundehaltung,
Fragen zur Zucht, zu Gesetzen und Versicherungsfragen.
Zur Mitgliederversammlung am 08. Januar 2011
wurde ich zum Hauptzuchtwart für Molosser bestellt.





Aufgaben des Zuchtwartes
- Kontrolle der Hundezucht


Der bestellte Zuchtwart ist unmittelbarer Ansprechpartner
und Berater bei Fragen zur Zucht, der Zuchttätigkeit
und Zuchtveranstaltungen.
Ihm obliegt die Kontrolle der Zucht und der Einhaltung der
Zuchtbestimmungen.
Bevor ein Welpe Papiere eines anerkannten Zuchtverbandes
bekommt, werden seine Züchter mindestens zweimal
von einem speziell geschulten Zuchtwart besucht.

Dieser kontrolliert zum einen die gesamte Zuchtstätte
(Zwingerabnahme) und führt bei den Welpen die so genannte
Wurfabnahme durch.
Ein gefallener Wurf sollte wenn möglich zweimal
besichtigt und in Augenschein genommen werden.
(2. und 7. Lebenswoche).
Mindestens jedoch die Wurfabnahme in der 7. Woche ist Pflicht.
Bei beiden Besuchen wird kontrolliert,
ob die Mutterhündin gesund ist und bleibt sowie
ihre Milchergiebigkeit und ihre Gesamtverfassung geprüft.
Besichtigungen sind dem Zuchtwart vom Züchter zu ermöglichen,
ebenso die Kontrolle des Zwingerbuches und die Einsicht
in die vom Züchter geführten Gewichtstabellen der Welpen.
Dann werden Mutter und Welpen,
aber auch noch einmal die Wurf- und Aufzuchtsbedingungen
in Augenschein genommen und dokumentiert.

Die Zuchtanlage muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden.
Wilde Zucht, d.h. die Zucht ohne die nötigen Papiere
oder Zuchtvoraussetzungen,
sind dem Verband zu melden.
Bei den Welpen wird die Anzahl von
Rüden und Hündinnen festgestellt.
Die Junghunde sollten sich gleichmäßig entwickeln,
keiner darf untergewichtig sein.
Der Gesamteindruck sollte stimmen:
der Entwicklungsstand und die Gesundheit der Welpen,
das Verhalten (frei, zurückhaltend, scheu)
und die Übereinstimmung mit dem entsprechenden Rassestandard.
Danach wird zu jedem Welpen das Geburtsgewicht notiert
und das Abnahmegewicht ermittelt.
Der Zuchtwart untersucht jeden Welpen ganz genau -
ob Gehör und Sehsinn richtig entwickelt sind,
die Kiefern- und Zahnstellungen,
eventuelle Wirbelsäulen- und Rutenanomalien,
Nabelbrüche und andere Weichteilanomalien
und bei den Rüden wird nachgesehen,
ob sich die Hoden bereits im Hodensack befinden,
beziehungsweise ob diese tastbar sind.
Jede Abweichung wird dokumentiert.

Die beim Züchter durchgeführten Entwurmungen
und Impfungen werden kontrolliert und dokumentiert.
Sollten die Welpen noch nicht vom Tierarzt gechippt sein,
führt der Zuchtwart das Chippen durch
und vermerkt die Nummer im Impfpass,
den Zuchtunterlagen und wenn gewünscht in der Meldung für TASSO.

Der Züchter bekommt für die erfolgte Wurfabnahme
eine Bescheinigung, und erst mit dieser und den anderen
erforderlichen Unterlagen
(Originalahnentafel der Mutterhündin,
eine Kopie der Ahnentafel des Vaters,
Zuchtzulassungsbescheinigungen, Deckschein,
geprüfte Gesundheitsuntersuchungen und
eventuelle Ausstellungsergebnisse und Championate
beider Elterntiere)
können für die Welpen im Zuchtbuchamt des Verbandes
Ahnentafeln erstellt werden.

Jeder Züchter erhält von dem Bericht,
den der Zuchtwart anfertigt, einen Durchschlag,
bitten Sie doch ruhig "Ihren" Züchter darum,
Einsicht in das Dokument nehmen zu dürfen.

Desweiteren ist ein Zuchtwart berechtigt,
Zuchttauglichkeitsprüfungen durchzuführen.
Die Zuchtbuchbestimmungen werden dabei durch die
Durchführungsverordnungen ergänzt und
weisen rassespezifische Besonderheiten auf.

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